Heilpraktik

Heilpraktik auf dem Gebiet der Physiotherapie

Seit 2013 führen wir die Berufsbezeichnung Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.

Als „Heilpraktiker für Physiotherapie“ sind wir berechtigt, ohne vorherigen Arztbesuch und ohne ärztliche Verordnung direkt zu untersuchen, eine Diagnose zu erstellen, zu beraten und zu therapieren. Der Patient muss also nicht unbedingt erst einen Arzt aufsuchen, um sich ein Rezept ausstellen zu lassen (wie sonst in der Physiotherapie notwendig), sondern er kann mit seinen Beschwerden direkt in die Praxis kommen.

Durch unsere langjährige Berufserfahrung in manueller Diagnostik und Therapie, sowie nach einer, ohne Zeitdruck, intensiven und genauen Untersuchung, u.a. nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, kann der Patient direkt gezielt behandelt und beraten werden.

„Schmerzen und Fehlfunktionen entstehen nicht immer nur an ihrem Erscheinungsort, sondern werden häufig durch das gestörte Zusammenspiel von Wirbelsäule, Faszien, Muskeln, Organen, Gelenken und Nervensystem, aber auch dem eigenen seelischen Befinden ausgelöst.“

Christoph Schuchardt, Geschäftsführung und Leitung

Christoph Schuchardt

Hille Baier_Team Schuchardt

Hildegard Baier

André Kienberger

In speziellen Fällen kann es aber auch durchaus möglich sein, dass der Patient zur Optimierung und Sicherung der Diagnose an seinen Hausarzt oder Facharzt weiterverwiesen werden muss, um einen Befund oder eine Diagnose genauer abklären zu lassen (z. B. bildgebnerische Untersuchungen wie Röntgen, CT, MRT, US usw., sowie internistische, chirurgisch/orthopädische oder neurologische Abklärungen usw.), oder zur ergänzenden ärztlichen Begleitbehandlung (ggf. notwendige Arzneimittelversorgung, Injektionen usw.).

Heilpraktik Physiotherapie Pfronten

Behandlungskosten:

Die Heilpraktikerleistungen sind im Behandlungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht enthalten.
Die Abrechnung erfolgt privat oder in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Patienten, die neben ihrer gesetzlichen Krankenversicherung noch eine private Zusatzversicherung über Heilpraktikerleistungen besitzen, können diese Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen und nach ihren individuellen Tarifen erstattet bekommen.

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